Was genau steckt hinter dem Begriff Biwakieren – und was gilt es dabei zu beachten? Ich habe die wichtigsten Infos rund um eine Bergnacht im Freien für euch zusammengetragen.
Was bedeutet eigentlich Biwakieren?
Einfach gesagt bedeutet biwakieren nichts anderes als draußen übernachten – mit minimalistischer Ausrüstung und ohne Zelt. Der Begriff stammt vom flämischen „bijwacht“ (Bewachung) und wurde im französischsprachigen Raum im militärischen Kontext als „bivouac“ für Nacht- bzw. Feldlager unter freiem Himmel verwendet. Heute hat sich der Begriff im Berg- und Abenteuerjargon etabliert.
Notbiwak vs. geplantes Biwakieren
Es gibt das geplante Biwak – etwa bei mehrtägigen Touren, wenn man bewusst auf Hütte oder Zelt verzichtet. Und es gibt das Notbiwak, das man aufschlägt, wenn man beispielsweise von einem Wettersturz überrascht wird oder in der Dunkelheit nicht mehr sicher weitergehen kann. In beiden Fällen gilt: Je nach Situation braucht es unterschiedliches Equipment – von der Biwakschachtel, die meist in exponierten alpinen Lagen steht, bis zum eigenen Biwaksack und/oder Schlafsack mit passender Komfortzone.
Was ist eine Biwakschachtel?
Biwakschachteln sind kleine Notunterkünfte am Berg. In den unterschiedlichsten baulichen Ausführungen beherbergen sie das Nötigste, um Bergsteiger vor Wind und Wetter zu schützen. Alle Infos dazu habe ich in meinem Beitrag Wann darf man in einer Biwakschachtel schlafen? zusammengefasst.
Zelten, Wildcampen, Biwakieren – wo liegt der Unterschied?
Auch wenn die Grenzen manchmal verschwimmen: Biwakieren ist nicht dasselbe wie Zelten. Wer biwakiert, schläft in der Regel ohne Zelt – dafür mit Schlaf- oder Biwaksack – irgendwo im Gelände. Beim Zelten hingegen wird klassisch ein Zelt „aufgebaut“. Der Begriff Wildcampen wird oft synonym zum Zelten abseits offizieller Plätze verwendet.
Darf man rechtlich in Österreich biwakieren?
Österreichs Gesetzeslage ist komplex und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Alpenverein hat dazu eine super Übersicht online. Grundsätzlich gilt: Biwakieren ohne Notlage wird in der Regel mit Zelten gleichgesetzt und ist meistens nicht erlaubt. Im Wald ist Zelten verboten, es sei denn, der Grundbesitzer gibt grünes Licht. Oberhalb der Baumgrenze – im sogenannten alpinen Ödland – ist zumindest das Notbiwak erlaubt. Wer plant, unter freiem Himmel zu schlafen, sollte sich unbedingt vorab über die lokalen Regelungen informieren. Ich habe dafür eine eigene Planungshilfe für die erste Bergtour mit Zelt geschrieben.